Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: November 2006
 
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
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schmidt-works GmbH | Kommunikationsagentur
Ludwig-Müller-Strasse 8,
D-71723 Grossbottwar | Germany
Fon: +49 (0) 71 48 | 1 62 78-63
Fax: +49 (0) 71 48 | 1 62 78-64
Mobile: +49 (0) 177 | 3274057
Geschäftsführer: Friedhelm Schmidt | Dipl. Grafik-Designer (FH)
Bankverbindung: Volksbank Freiberg u.U. eG
Bankleitzahl: 600 697 38 | Konto:170 047 008
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart | HRB 311296
USt.-Id.-Nr.: DE 222610090
Steuernummer: 71353/00900
 
Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen zwischen schmidt-works GmbH, Ludwig-Müller-Strasse 8, 71723 Grossbottwar (im folgenden "schmidt-works" genannt) und den Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).
 
 
1. Geltungsbereich
 
1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
1.2 Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den
Bedingungen dieser AGB einverstanden.
 
1.3 Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen
Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.
 
 
2. Urheberrecht, Nutzungsrechte
 
2.1 Jeder schmidt-works erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
 
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
 
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von schmidt-works weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt schmidt-works, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
 
2.4 schmidt-works überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
 
2.5 schmidt-works hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als
Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt schmidt-works zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
 
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 
 
3. Vergütung
 
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von schmidt-works, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
 
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
 
3.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist schmidt-works berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
 
3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die schmidt-works für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
 
4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung
 
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von schmidt-works hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
 
4.2 Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von schmidt-works nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
 
4.3 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
 
4.4 schmidt-works behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von schmidt-works, sondern von nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und schmidt-works in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.
Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht im das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
 
 
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
 
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.
 
5.2 schmidt-works ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, schmidt-works entsprechende Vollmacht zu erteilen.
 
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von schmidt-works abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, schmidt-works im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
 
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
 
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
 
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 
6.4 schmidt-works ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat schmidt-works dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von schmidt-works geändert werden.
 
 
7. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster
 
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind schmidt-works Korrekturmuster vorzulegen.
 
7.2 Die Produktionsüberwachung durch schmidt-works erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist schmidt-works berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. schmidt-works haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber schmidt-works 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. schmidt-works ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
 
 
8. Haftung
 
8.1 schmidt-works verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. schmidt-works haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet schmidt-works für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
 
8.2 schmidt-works verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet schmidt-works für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
 
8.3 Sofern schmidt-works notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. schmidt-works haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von schmidt-works. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei schmidt-works geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
 
8.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet schmidt-works nicht.
 
8.6 Die Dienstleistung von schmidt-works beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt schmidt-works keine Haftung.
 
8.7 Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von schmidt-works dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an schmidt-works übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. schmidt-works ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei schmidt-works in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch schmidt-works freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.
 
 
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
 
9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. schmidt-works behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann schmidt-works eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann schmidt-works auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
 
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller schmidt-works übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber schmidt-works von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
 
10. Sonstiges
 
10.1 schmidt-works ist wenn nicht anders vereinbart berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu plazieren und diesen mit einem Link zur "schmidt-works²-Homepage zu versehen. Hier wird jedoch ausschließlich für schmidt-works geworben. Der Kunde erlaubt schmidt-works das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von »schmidt-works«. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern von schmidt-works übernimmt schmidt-works keine Haftung.
 
10.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
 
10.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, daß Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
 
 
11. Schlussbestimmungen
 
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von schmidt-works.
 
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
 
11.3 schmidt-works ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
 
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
 
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