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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: November 2006
schmidt-works GmbH | Kommunikationsagentur
Ludwig-Müller-Strasse 8, D-71723 Grossbottwar | Germany
Fon: +49 (0) 71 48 | 1 62 78-63
Fax: +49 (0) 71 48 | 1 62 78-64
Mobile: +49 (0) 177 | 3274057
E-mail: info@schmidt-works.de
Web: www.schmidt-works.de
Geschäftsführer: Friedhelm Schmidt | Dipl. Grafik-Designer
(FH)
Bankverbindung: Volksbank Freiberg u.U. eG
Bankleitzahl: 600 697 38 | Konto:170 047 008
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart | HRB 311296
USt.-Id.-Nr.: DE 222610090
Steuernummer: 71353/00900
Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen
zwischen schmidt-works GmbH, Ludwig-Müller-Strasse 8, 71723 Grossbottwar (im
folgenden "schmidt-works" genannt) und den Nutznießern der
vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden "Auftraggeber"
genannt).
1. Geltungsbereich
1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die
nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Kunde erklärt sich durch die
Auftragserteilung mit den
Bedingungen dieser AGB einverstanden.
1.3 Die jeweils gültigen Preislisten und
individuellen
Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die
Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.
2. Urheberrecht, Nutzungsrechte
2.1 Jeder schmidt-works erteilte Auftrag ist
ein Urheberwerkvertrag, der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen
unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung von schmidt-works weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt schmidt-works, eine Vertragsstrafe
in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung
nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
übliche Vergütung als vereinbart.
2.4 schmidt-works überträgt dem Auftraggeber
die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über.
2.5 schmidt-works hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als
Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt schmidt-works zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines
höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem
Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen
höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein
Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden
zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung
erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Preisliste von schmidt-works, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt
und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für
die Nutzung.
3.3 Werden die Entwürfe später, oder in
größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist schmidt-works
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen
bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der
ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und
sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die schmidt-works für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der
Vergütung
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des
Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme
des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert
er von schmidt-works hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach
Ablieferung.
4.2 Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit
ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit
tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer
Verzugsschaden von schmidt-works nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz
(DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils
10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden,
zahlbar.
4.4 schmidt-works behält sich bei den
laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese
Dienstleistungen nicht von schmidt-works, sondern von nach schriftlicher
Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und
schmidt-works in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit
angemessener Frist angekündigt.
Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht
einverstanden sein, so steht im das Recht zu, die Bestätigung für die
Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils
zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
5. Sonderleistungen, Neben- und
Reisekosten
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder
Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden
nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Preisliste gesondert berechnet.
5.2 schmidt-works ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, schmidt-works
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von schmidt-works abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, schmidt-works im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten,
insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im
Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden
nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach
angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 schmidt-works ist nicht verpflichtet,
Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat schmidt-works dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung von schmidt-works geändert werden.
7. Korrektur, Produktüberwachung und
Belegmuster
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind
schmidt-works Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch
schmidt-works erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist schmidt-works berechtigt, nach eigenem Ermessen die
notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
schmidt-works haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der
Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten
überläßt der Auftraggeber schmidt-works 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete
Belege unentgeltlich. schmidt-works ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
8.1 schmidt-works verpflichtet sich, den
Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm
überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
schmidt-works haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist
ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet schmidt-works für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus
Ansprüchen Dritter.
8.2 schmidt-works verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet
schmidt-works für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Sofern schmidt-works notwendige
Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen. schmidt-works haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen,
Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom
Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen
entfällt jede Haftung von schmidt-works. Beanstandungen gleich welcher Art sind
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei schmidt-works
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
8.5 Für die wettbewerbs- und
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet
schmidt-works nicht.
8.6 Die Dienstleistung von schmidt-works
beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für
Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt schmidt-works keine
Haftung.
8.7 Der Auftraggeber haftet für die Daten und
Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des
Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von schmidt-works dar. Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an schmidt-works
übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche
das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist
verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes
Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material,
extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. schmidt-works
ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag
fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und
des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei schmidt-works in
Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie
grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die
Verwendung durch schmidt-works freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten
über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des
Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht
Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. schmidt-works behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des
Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann
schmidt-works eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kann schmidt-works auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur
Verwendung aller schmidt-works übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber schmidt-works von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Sonstiges
10.1 schmidt-works ist wenn nicht anders
vereinbart berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu
plazieren und diesen mit einem Link zur "schmidt-works²-Homepage zu versehen.
Hier wird jedoch ausschließlich für schmidt-works geworben. Der Kunde erlaubt
schmidt-works das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von
»schmidt-works«. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten
von Auftraggebern von schmidt-works übernimmt schmidt-works keine Haftung.
10.2 Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor
Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats
ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die
Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine
Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag
unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.
10.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, daß Name
und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der
RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten
"whois"-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim
Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner,
Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben.
Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt,
sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Paßwort zu seiner
Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren
sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von
Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender
Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in
Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese
zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von
schmidt-works.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 schmidt-works ist berechtigt, den
Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu
übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung
verbürgt.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland |
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